Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle

Wir informieren über Selbsthilfe in Berlin.

Transparenzinformation zur Förderung nach § 20 h SGB V

Selbsthilfe-Förderung Rechtgrundlagen zur Transparenz

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, dass über die pauschale Förderung der Selbsthilfe im Rahmen des § 20 h SGB V jählich Öffentlichkeit hergestellt werden soll.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandeszur Förderung der Selbsthilfe gemäß §  20 h SGB V wird dies so vorgegeben:

5.1.6 Transparenz über die verausgabten pauschalen Fördermittel
Die für die Selbsthilfeförderung auf Bundesebene verantwortlichen Krankenkassen/-verbände auf Bundesebene veröffentlichen zum 31. Januar des Folgejahres auf geeignete Weise (z. B. im Internet) die an die Selbsthilfeorganisationen auf Bundese­bene ausgeschütteten Fördersummen (in Euro) mit Nennung des Zuwendungsempfängers. Die für die Selbsthilfeförderung verantwortlichen Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen/-ver­bände oder andere von diesen mit dem Förder­verfahren beauftragten Stellen in den Ländern veröffentlichen ebenfalls jeweils zum 31. Januar des Folgejahres die an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten För­dermittel (in Euro) mit Nennung des Zuwendungs­empfängers. Die an die örtlichen Selbsthilfegruppen gewährten pauschalen Fördermittel werden summarisch mit Angabe der Anzahl der insgesamt geförderten Gruppen von den jeweiligen Vergabestellen veröf­fentlicht. Um die Transparenz der pauschalen Fördermittel auch innerhalb der Selbsthilfe zu erhöhen, veröf­fentlichen die Fördermittelempfänger auf den je­weiligen Ebenen die von den Krankenkassen oder ihren Verbänden erhaltenen Zuwendungen auf ge­eignete Weise, z. B. im Internet.

Fördersummen der letzten Jahre

Die verausgabten Mittel für die drei Förderbereiche: Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen werden mit konkreten Zahlen unterlegt.

  • 2016 wurden 1.190.810,52 € für 44 Landesorganisationen, 377 Gruppen und 12 Kontaktstellen
  • 2017 wurden 1.377.854,01 € für 44 Landesorganisationen, 405 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2018 wurden 1.646.453,12 € für 44 Landesorganisationen, 433 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2019 wurden 1.792.354,31 € für 42 Landesorganisationen, 438 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2020 wurden 2.018.766,78 € für 41 Landesorganisationen, 481 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2021 wurden 2.129.361,25 € für 42 Landesorganisationen, 383 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2022 wurden 2.329.677,60 € für 40 Landesorganisationen, 396 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2023 wurden 2.927.614,39 € für 36 Landesorganisationen, 400 Gruppen und 16 Kontaktstellen
  • 2024 wurden 2.485.641,82 € für 35 Landesorganisationen, 442 Gruppen und 14 Kontaktstellen

zur Verfügung gestellt.

Krankenkassenindividuelle Förderung für selko e. V. als Träger der Landeskontaktstelle SEKIS Berlin

Wir danken den folgenden Krankenkassen für die Förderung verschiedener Projekte im Jahr 2025:


AOK Nordost

Digital Story Telling (56.100,- €) Die sozialen Medien haben sich in den letzten Jahren stark verändert; das Bewegtbild wurde immer wichtiger und die dazugehörigen Kanäle gewinnen noch stetig an Reichweite. Daher müssen sich auch die Selbsthilfe-Kontaktstellen dort bewegen und mit Bewegtbildern Geschichten erzählen und damit Reichweite gewinnen. Es sollen persönliche Geschichten aus der Selbsthilfe mit einer Kombination aus Videos, Fotos, Illustration, Text und Stimme in social Media genutzt werden.  facebook.com/selbsthilfeberlin und instagram.com/selbsthilfeberlin

Ana Dismissed (29.890,- €) AnaDismissed widmet sich den psychosomatischen Krankheitsbildern der Essstörungen Anorexia nervosa, Bulimia nervosa und Orthorexia nervosa, sowie der Binge-Eating-Störung (Binge Eating Disorder)  https://ana-dismissed.de/ 

Berliner Betriebs-Hilfe (Förderjahr 2024/25: 35.862,00 €) Das Projekt hat das Ziel, das Bewusstsein für Selbsthilfeangebote in Berlin zu erhöhen und den Zugang zu diesen zu erleichtern. Es richtet sich an Beschäftigte in großen Unternehmen und Gewerkschaften, insbesondere Mitglieder von Betriebsräten und Personalvertretungen. Ziel ist es, durch die Sensibilisierung für Selbsthilfe in z.B. Themenbereichen wie Alkoholismus, Mobbing, chronische Erkrankungen und andere persönliche und soziale Herausforderungen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen zu stärken.

Eintägiges Vernetzungstreffen von Selbsthilfe-Gruppen zur Perspektiverweiterung und Methodenaustausch in der Gruppen-Arbeit (Förderjahr 2024/25: 5.878,00 €) Das Ziel des Vernetzungstreffens ist es, Teilnehmenden verschiedener Selbsthilfe-Gruppen die Möglichkeit zu bieten, sich über ihre Arbeitsweisen, Methoden und den Umgang mit gruppentypischen Konflikten und Herausforderungen auszutauschen. Dabei soll der Fokus auf der Verbesserung der Gruppenarbeit liegen und nicht auf den spezifischen Themen der einzelnen Gruppen. Durch diesen Austausch sollen die Teilnehmer voneinander lernen, ihre Perspektiven erweitern und die Autonomie ihrer Gruppen-Arbeit stärken.

Details

Detaillierte Angaben zu geförderten Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen finden Sie im Download unten.