Andere Fördermöglichkeiten der Selbsthilfe
Förderung von Initiativen
Für Berliner Selbsthilfe-Gruppen gab es bis 2003 eine Fördermöglichkeit durch die Senatsverwaltung. Sie wurde im Zuge der Einbindung der Selbsthilfeunterstützung in das Förderkonzept Stadtteilzentren eingestellt.
So bleibt den Gruppen, Vereinen, Initiativen heute vor allem die gesetzlich vorgeschriebene Förderung durch die Krankenkassen. Diese ist jedoch ausschließlich auf die Förderung für Gruppen mit einem eindeutigen Krankheitsbezug möglich.
Vereine, die sich einem Wohlfahrtsverband anschließen, können dort Beratung und gelegentlich auch Unterstützung erfahren. Viele Selbsthilfeverbände sind in den letzten Jahren z.B. Mitglied im Paritätischen Wohfahrtsverband geworden.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf: http://www.paritaet-berlin.de/startseite.html
Fördertöpfe für Vereine, selbst organisierte Projekte und politische Initiativen
werden auch in einer Publikation von Netzwerk Selbsthilfe vorgestellt.
"Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen"
15. Auflage erschienen!
Die Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen sind ein praxisorientiertes Nachschlagewerk für alle Gruppen und Initiativen, die nach neuen Finanzierungswegen zur Verwirklichung ihrer Projektideen suchen. Die Broschüre portraitiert mehr als 290 Stiftungen und Förderquellen und bietet umfangreiche Tipps zu Fördermöglichkeiten in den Bereichen Bildung, Jugend, Arbeit, Soziales, Migration, Entwicklungspolitik, Antifaschismus, Integration, Wohnen, Kultur, Frauen, Queer Leben und Umwelt.
Die umfassenden Hinweise auf Förder?, und Informations- und Beratungsmöglichkeiten machen die Broschüre zu einem kompetenten Wegweiser durch den Förderdschungel.
Die Tipps und Hinweise machen die Broschüre zu einem kompetenten Wegweiser durch den Förderdschungel.
Herausgegeben von Netzwerk Selbsthilfe e.V.
15. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2022; 26 Euro plus Porto + Verpackung.
Zu bestellen per Rechnung unter:
http://www.netzwerk-selbsthilfe.de/beratung/foerdertopfbroschuere/
Netzwerk Selbsthilfe
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin
Netzwerk-berlin@ t-online.de
Das Netzwerk Selbsthilfe e.V. ist als politische Initiative entstanden, um die Projekte der "Alternativkultur" zu fördern und gesellschaftlich neue Perspektiven zu ermöglichen. Die begrenzten Möglichkeiten, die der Fördertopf des Netzwerks selbst zur Verfügung stellt, sind deswegen vor allem für Projekte gedacht, die sich gesellschaftlichen engagieren.
Selbsthilfe und Pflege
In der Pflegeversicherung nach SGB XI ist ebenfalls eine Förderung von Engagement und Selbsthilfe vorgesehen:
Die Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geändert. Die neue Regelung schreibt vor, dass 10 Cent je Versichertem für die Unterstützung der Selbsthilfe im Bereich Pflege von den Pflegekassen aufzuwenden sind.
Die privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen, beteiligen sich an dieser Förderung mit insgesamt 10 vom Hundert des Fördervolumens. Die Mittel der sozialen und privaten Pflegeversicherung sind zwingend durch einen Zuschuss vom Land oder von der kommunalen Gebietskörperschaft in jeweils gleicher Höhe für die einzelne Fördermaßnahme zu ergänzen.
Diese Fördermittel dienen der Förderung und dem Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.
Für die Förderung der Selbsthilfe im Bereich Pflege müssen damit jährlich bundesweit rund 8 Millionen Euro von den Pflegekassen plus rund 8 Millionen Euro von den Ländern oder kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden.
Der Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist zu erwarten, dass die Gemeinsamen Empfehlungen von GKV und PKV von 2009 überarbeitet werden, bevor sie den Bundesländern und dem BMG übersandt werden zwecks Zustimmung. Sobald die überarbeiteten Empfehlungen vorliegen, werden sie veröffentlicht.
Die Fördermittel der sozialen und privaten Pflegeversicherung werden nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt und aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Diese müssen durch Landesmittel in entsprechender Höhe ergänzt werden.
Den Gesetzestext finden Sie hier themen/pflege/gesetzlicher-rahmen
In Berlin wird die Förderung nach § 45 d SGB XI im Förderprogramm für die Kontaktstellen Pflegeengagemet umgesetzt.
In jedem Bezirk wurde an die Selbsthilfe-Kontaktstellen eine Kontaktstelle Pflegeengagement angebunden, deren Aufgabe die Unetrstützung von Ehrenamtlichen im Besuchsdienst ist, der Begleitng von Angehörigen-Gesprächsgruppen und von nachbarschaftlichen Hilfenetzen.
Eine indivuduelle Gruppenförderung im Umfeld der Pflege ist nicht vorgesehen. Gruppen werden über die Kontaktstellen unterstützt.