Transparenzinformation zur Förderung nach § 20 h SGB V

Selbsthilfe-Förderung Rechtgrundlagen zur Transparenz

Die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben beschlossen, dass über die pauschale Förderung der Selbsthilfe im Rahmen des § 20 h SGB V jählich Öffentlichkeit hergestellt werden soll.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandeszur Förderung der Selbsthilfe gemäß §  20 h SGB V wird dies so vorgegeben:

5.1.6 Transparenz über die verausgabten pauschalen Fördermittel
Die für die Selbsthilfeförderung auf Bundesebene verantwortlichen Krankenkassen/-verbände auf Bundesebene veröffentlichen zum 31. Januar des Folgejahres auf geeignete Weise (z. B. im Internet) die an die Selbsthilfeorganisationen auf Bundese­bene ausgeschütteten Fördersummen (in Euro) mit Nennung des Zuwendungsempfängers. Die für die Selbsthilfeförderung verantwortlichen Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen/-ver­bände oder andere von diesen mit dem Förder­verfahren beauftragten Stellen in den Ländern veröffentlichen ebenfalls jeweils zum 31. Januar des Folgejahres die an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten För­dermittel (in Euro) mit Nennung des Zuwendungs­empfängers. Die an die örtlichen Selbsthilfegruppen gewährten pauschalen Fördermittel werden summarisch mit Angabe der Anzahl der insgesamt geförderten Gruppen von den jeweiligen Vergabestellen veröf­fentlicht. Um die Transparenz der pauschalen Fördermittel auch innerhalb der Selbsthilfe zu erhöhen, veröf­fentlichen die Fördermittelempfänger auf den je­weiligen Ebenen die von den Krankenkassen oder ihren Verbänden erhaltenen Zuwendungen auf ge­eignete Weise, z. B. im Internet.

Fördersummen der letzten Jahre

Die verausgabten Mittel für die drei Förderbereiche: Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen werden mit konkreten Zahlen unterlegt.

  • 2016 wurden 1.190.810,52 € für 44 Landesorganisationen, 377 Gruppen und 12 Kontaktstellen
  • 2017 wurden 1.377.854,01 € für 44 Landesorganisationen, 405 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2018 wurden 1.646.453,12 € für 44 Landesorganisationen, 433 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2019 wurden 1.792.354,31 € für 42 Landesorganisationen, 438 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2020 wurden 2.018.766,78 € für 41 Landesorganisationen, 481 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2021 wurden 2.129.361,25 € für 42 Landesorganisationen, 383 Gruppen und 15 Kontaktstellen
  • 2022 wurden 2.329.677,60 € für 40 Landesorganisationen, 396 Gruppen und 14 Kontaktstellen
  • 2023 wurden 2.927.614,39 € für 36 Landesorganisationen, 400 Gruppen und 16 Kontaktstellen

zur Verfügung gestellt.

Krankenkassenindividuelle Förderung für selko e. V. als Träger der Landeskontaktstelle SEKIS Berlin

Wir danken den folgenden Krankenkassen für die Förderung verschiedener Projekte im Jahr 2023:

 

AOK Nordost
Social Media Manager für die Selbsthilfe (41.584,10 €) facebook.com/selbsthilfeberlin und instagram.com/selbsthilfeberlin

Ana Dismissed (23.534,21 €) AnaDismissed widmet sich den psychosomatischen Krankheitsbildern der Essstörungen Anorexia nervosa, Bulimia nervosa und Orthorexia nervosa, sowie der Binge-Eating-Störung (Binge Eating Disorder)  https://ana-dismissed.de/
 

Barmer
Öffentlichkeitsarbeit für 40 Jahre SEKIS (18.372,30 €)  https://www.sekis-berlin.de/selbsthilfe/40-jahre-sekis-berlin

 

Techniker Krankenkasse
Fünf Videos für die Selbsthilfe (22.504,20 €) https://www.youtube.com/@SelbsthilfeBerlin

 

Details

Detaillierte Angaben zu geförderten Gruppen, Organisationen und Kontaktstellen finden Sie im Download unten.