Weltweiter Standard für barrierefreies Webdesign sind die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
In Deutschland gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).
Sekis ist im Gegensatz zu den öffentlich zugänglichen Internet-Angeboten von Behörden der Bundesverwaltung nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Standards zu erfüllen. Jedoch ist der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation ein grundlegendes Menschenrecht und schließt das Web selbstverständlich mit ein. In diesem Sinne ist uns der barrierefreie Zugang ein Herzensanliegen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Interntseite wurde bislang nicht offiziel getestet und diese Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Feedback und Kontaktangaben
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- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
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