Pauschalförderung - Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Bundesebene

Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung fördern die Krankenkassen beziehungsweise Krankenkassenverbände auf Bundesebene, Landesebene und Ortsebene die Selbsthilfe gemeinschaftlich über Fonds.
An den Beratungen über die Mittelvergabe aus diesen Fonds sind auf allen Ebenen Vertreter*innen der Selbsthilfe beteiligt.
Die Förderung erfolgt als pauschale Förderung.

Wenn Sie als Selbsthilfebundesorganisationen einen Antrag auf pauschale Förderung stellen wollen, ist Ihre Ansprechperson:

GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene
c/o vdek
Karin Niederbühl
Akanischer Platz 1
10963 Berlin

030 / 269 31-19 20

030 / 269 31-29 00

karin.niederbuehl@remove-this.vdek.com

Antragsfrist: 31. Dezember 202x
Frist für Verwendungsnachweis des laufenden Jahres : 31. März des kommenden Jahres.

Die Antragsformulare finden Sie direkt beim Federführer VdeK:

www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html