Jenseits der Gemeinschaftsförderung können Gruppen, Organisationen und (bedingt) auch Kontaktstellen einen Antrag auf Projektförderung bei den einzelnen Krankenkassen stellen. Leider konnten sich die Einzelkassen nicht darauf verständigen, gemeinsame und einheitliche Antragsformulare zu verwenden. So können die Vorlagen einzelner Kassen voneinander abweichen.
AOK Nordost
Gesundheitsmanagement
Änne Steinig
14456 Potsdam
(diese Postleitzahl ist ein Postfach, deshalb keine Str.)
Tel.: 0800 265080 41264
Fax: 0800 265080 41440
E-Mail: aenne.steinig@ nordost.aok.de
Internet: www.aok.de/nordost oder
https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/selbsthilfefoerderung-5/
Keine Antragsfrist
Antragformulare kassenidividuelle Förderung der AOK Nordost für Berlin
Projektförderung von Selbsthilfegruppen und für Selbsthilfe-Organisationen
Bitte beachten Sie unbedingt auch das Merkblatt zur Projektförderung!
Der BKK Landesverband Mitte fördert Projekte der Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Zentrale Ansprechperson ist:
Armin Vogel
Eintrachtweg 19 | 30173 Hannover
Telefon: 030 38 39 07 - 12
E-Mail: armin.vogel@ bkkmitte.de
Örtliche bzw. regionale Selbsthilfegruppen werden unmittelbar von den Betriebskrankenkassen vor Ort unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bkkmitte.de/krankenversicherung-und-pflege/selbsthilfefoerderung/projektfoerderung
Folgende Ersatzkassen
fördern keine Selbsthilfegruppen im Rahmen der Projektförderung. Die Mittel fließen in den Fonds der Kassenübergreifenen Gemeinschaftsförderung. Antragsformulare der anderen Ersatzkassen sind bei den jeweiligen Geschäftsstellen zu erfragen.
Referat KV | Wilhelmstraße 138/139 | 10963 Berlin
Cornelia Petrowsky
Tel. 030 613760 554
Fax: 030 613760 596
e-mail: cornelia.petrowsky@ kbs.de
Weitere Informationen unter https://www.knappschaft.de/DE/LeistungenGesundheit/BeiKrankheit/Selbsthilfefoerderung/Selbsthilfefoerderung.html
Antragfrist: Anträge sollten in der Regel bis zum 31.01. d.J. eingereicht werden.
Das stellt aber keine Ausschlussfrist dar.
IKK Brandenburg und Berlin
Detlef Schroedel
Unternehmensbereich Verträge / Selbsthilfe
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
Tel: +49 30 21 99 16 92
Fax: +49 30 21 99 16 90
Mail: Detlef.Schroedel@ ikkbb.de
Die Formulare für die Projekteförderung der IKK BB finden Sie hier:
https://www.ikkbb.de/leistungen/selbsthilfefoerderung/projektfoerderung.html