Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
Die Kassen haben untereinander eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Zuständigkeiten für die Förderbereiche verbindlich festgelegt werden. Danach ist die
- die AOK Nordost zuständig für die Förderung der Selbsthilfegruppen
- der BKK Landesverband Mitte Kontakt für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene und
- die BIG direkt ist zuständig für die Anträge der Selbsthilfekontaktstellen.
Der Landesverband der Ersatzkassen vdek wird Förderanträge für Verbände in Brandenburg bearbeiten.