DIALOG - Täter-Opfer-Ausgleich, Soziale Dienste der Justiz Gerichts- und Bewährungshilfe
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13357 Berlin
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Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine besondere Maßnahme, bei der in strafrechtlichen Konfliktfällen in einem Ausgleichsverfahren der Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten wiederhergestellt werden soll. Es handelt sich um ein Angebot, das auf Basis der Freiwilligkeit eine gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeit für Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat vorsieht. Unabhängig von einer Beauftragung durch Gerichte und Strafverfolgungsbehörden können sich Geschädigte und Beschuldigte auch direkt an die Sozialen Dienste der Justiz wenden
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