Gesetzliche Grundlagen

Kontaktstellen PflegeEngagement - Selbsthilfe und Ehrenamt in der Pflege

Die Kontaktstellen PflegeEngagement in Berlin wollen das Potential der Selbstorganisation und die Chancen der freiwilligen, wechselseitigen Hilfe rund um das Thema ‚häusliche Pflege’ lebendig werden lassen. Sie setzen damit einen Auftrag des Bundesgesetzgebers um, der im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 45d SGB XI Selbsthilfe in der Pflege stärken will.