Gesetzliche Grundlage für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind § 45a SGB XI und § 45c SGB XI. Voraussetzungen der Anerkennung und Förderung sind in der Pflegeunterstützungsverordnung des Landes Berlin (PuVO) geregelt.
Die Kontaktstellen PflegeEngagement in Berlin wollen das Potential der Selbstorganisation und die Chancen der freiwilligen, wechselseitigen Hilfe rund um das Thema ‚häusliche Pflege’ lebendig werden lassen. Sie setzen damit einen Auftrag des Bundesgesetzgebers um, der im Rahmen der Pflegeversicherung nach § 45d SGB XI Selbsthilfe in der Pflege stärken will.