Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle

Wir informieren über Selbsthilfe in Berlin.

Barrierefreies Internet bei Sekis

Gesetzgebung und Standards

Weltweiter Standard für barrierefreies Webdesign sind die sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).

In Deutschland gibt es die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0).

Sekis ist im Gegensatz zu den öffentlich zugänglichen Internet-Angeboten von Behörden der Bundesverwaltung nicht dazu verpflichtet, die vorgenannten Standards zu erfüllen. Jedoch ist der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation ein grundlegendes Menschenrecht und schließt das Web selbstverständlich mit ein. In diesem Sinne ist uns der barrierefreie Zugang ein Herzensanliegen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Interntseite wurde bislang nicht offiziel getestet und diese Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben
Bitte senden Sie eine E-Mail an sekis@remove-this.sekis-berlin.de, wenn Sie Folgendes finden:

  •     Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  •     Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
  •     Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden. Sie können sie über ein Kontaktformular erreichen. Bitte klicken sie hier und sie werden weitergeleitet. Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit finden Sie auf der Internetseite https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/

Was ist leichte Sprache?

Wir wünschen uns, dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auf unserer Internet-Seite auch Informationen in Leichter Sprache.
https://www.sekis-berlin.de/metanavigation/leichte-sprache/

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Sprache, die bestimmte Regeln hat.
Prüfleser haben den Text auf Verständlichkeit geprüft.
Prüfleser sind Menschen mit Lernschwierigkeiten.

Leichte Sprache hilft, dass alle Menschen überall mitmachen können.
Zum Beispiel:
Weil sie die Informationen besser verstehen können als bei schweren Texten.
Leichte Sprache ist besonders verständlich geschrieben:

  •     kurze Sätze
  •     große Schrift
  •     ohne Fremdworte
  •     mit Erklärungen und Fotos

 

Es gibt auch Bilder die zeigen:
Der Text ist in Leichter Sprache geschrieben.
Zum Beispiel dieses Bild von inclusion europe.

© Europäisches Logo
    für einfaches Lesen

Damit man dieses Bild auf die Internet-Seite setzen darf,
müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Die Texte in Leichter Sprache
wurden übersetzt von:
Kompetenz-Zentrum
Leichte Sprache
Paritätisches Zentrum
Marktplatz 6
56457 Westerburg
www.leicht-sprechen.de
Mitglied im Netzwerk
Leichte Sprache

Der Text wurde geprüft durch die PrüflesegruppeLebenshilfe im Landkreis Altenkirchen 

Bilderlizenz:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Illustrator Stefan Albers,
Atelier Fleetinsel, 2013