Die Kassen haben untereinander eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Zuständigkeiten für die Förderbereiche verbindlich festgelegt werden. Danach ist die
Der Landesverband der Ersatzkassen vdek wird Förderanträge für Verbände in Brandenburg bearbeiten.
Bitte stellen Sie als Selbsthilfegruppe Ihren Antrag bei:
AOK Nordost
Bereich Prävention
Detlef Fronhöfer, Diana Gromm
14456 Potsdam
(diese Postleitzahl ist ein Postfach, deshalb keine Str.)
0800 265080 32416
Detlef.Fronhoefer@ nordost.aok.de
Diana.Gromm@ nordost.aok.de
Antragsfrist für Förderanträge ist der 31. Januar 2021 (Poststempel)
Bitte stellen Sie als Landes-Selbsthilfe-Verband mit Sitz in Berlin Ihren Antrag bei:
BKK Landesvertretung Berlin und Brandenburg
Armin Vogel
Referent Stationäre Versorgung
armin.vogel@ bkkmitte.de
Ernst-Reuter-Platz 3-5
10587 Berlin
Telefon (030) 38 39 07 - 12
Telefax (030) 38 39 07 - 01
Antragsfrist: 31. Januar 2021 (Poststempel gilt als Ausschlussfrist)
Die Krankenkassenverbände bestehen ab dem Jahr 2017 darauf, dass Selbsthilfeorganisationen die Förderung durch die GKV Gemeinschaftsförderung bei Publikationen und auf ihrer Internetseite veröffentlichen und dies durch die Nennung des Förderbetrages auch nachweisen.
Bitte beachten Sie:
Die Antragsfrist ist der 31.01.2021. Wie in den Jahren davor, besteht jedoch die Möglichkeit, dass Anlagen nachgereicht werden. Wichtig ist, dass das Datum, bis wann die einzelne Anlage nachgereicht wird, in Anlage 1, Seite 2, letzte Spalte eingetragen ist. Bis zu diesem Datum muss die Anlage beim BKK Landesverband Mitte postalisch vorliegen. Die fehlende Anlage sollte spätestens Ende März vorliegen.
In Berlin werden ausschließlich die anerkannten und von Land geförderten Selbsthilfe-Kontakstellen über den Dachverband Selko e.V. gefördert.
BIG direkt gesund
Charlotten-Carree
Markgrafenstr. 62
10969 Berlin
Guido Lehmann
Antragsfrist 31. Januar 2021 (Poststempel gilt als Ausschluss)
Weitere Informationen: Selko e.V. | Bismarckstr. 101, 10625 Berlin, Tel. 030 890 285 37