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Projekt S.E.A. - Selbsthilfeorientierte Erwerbslosen- und Armenbildung

 

Ansprechpartner: Wolfgang Ratzel , Tel 030 / 42 85 70 90

 

Reihe: Brennende Fragen unseres einkommensarmen und erwerbslosen Daseins

 

FRAGE VOM 22. MÄRZ 2006:

Wieviel verdienen KollegInnen, die in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) arbeiten?

 

Meines Erachtens gibt es auf die Frage nach der Höhe des Verdienstes drei Antworten - jede ist je nach Begründungszusammenhang ‘irgendwie‘ richtig:

Erste Antwort: Die MAE-KollegInnen verdienen 1,50 € pro Stunde!

Zweite Antwort: Die MAE-KollegInnen verdienen gar nichts!

Dritte Antwort: Die MAE-KollegInnen verdienen 6,50 Euro pro Stunde!

 

Zu 1.:

Wer diesen Standpunkt vertritt, geht davon aus, dass die in der Anstellungsvereinbarung festgeschriebene Mehraufwandsentschädigung (MAE) von 1,50 Euro pro Stunde den  Lohn bezeichnet, den er für die geleistete Arbeit bekommt. Er betrachtet also seinen wirklichen monatlichen zusätzlichen Geldzufluss als das, was er wesentlich ist: als Einkommen. Die rechtliche Bewertung dieses Einkommens als MAE ist ihm gleich.

 

Zu 2.

Wer behauptet, er verdiene nichts, begründet seine Meinung mit der rechtlichen Bewertung der Zahlung. Mehraufwandsentschädigung ist rechtlich gesehen kein Lohn, sondern eine Entschädigung für einen Aufwand, der den MAE-KollegInnen in Zusammenhang mit den Arbeitsgelegenheiten entsteht.

 

Zu 3.

Wenn ich behaupte, die KollegInnen verdienen 6,50 Euro, so betrachte ich die MAE als  Lohn (siehe 1.) und lege die Grundsicherung (Regelleistung 345,00 € plus Mietzuschuss ca 310 Euro) auf die geleistete Arbeitszeit um.

Die MAE-Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 h pro Woche; ein durchschnittlicher Monat hat 4,33 Wochen, sodass sich ergibt: 30 h mal 4,33 ergibt aufgerundet monatlich 130 h mal 1,50 €/h = 195 €/Monat. Davon gehen in der Regel zwei unbezahlte Urlaubstage pro Monat ab (zwei mal 6 h), sodass der durchschnittliche Monatsverdienst 118 h mal 1,50 € = 177 € beträgt – aufgerundet: 180 €.

Die Nettogrundsicherung einer Person beträgt (bei mir) 655 €, sodass meine Gesamteinnahmen (655 € +180 € MAE) ca. 835 € betragen (der Einfachheit halber habe ich die restlichen Leistungen des SGB II vernachlässigt).

Wenn die MAE-KollegInnen also 118 h pro Monat arbeiten, verdienen sie netto 7,07 € pro Stunde; bei Verzicht auf Urlaub arbeiten sie monatlich 130 h und verdienen netto 6,42 €.

Der Stundenlohn schwankt somit zwischen netto 6,50 € und 7 €.

 

Ich behaupte, dass meine Berechnung wirklichkeitsnah und gerecht ist.

Stellen wir uns folgende Alltagssituation vor: Eine Kollegin,  die auf einer sozialversiche-rungspflichtigen und dem Arbeitsrecht unterliegenden ABM-Stelle arbeitet und für eine 40-Stunden-Woche monatlich netto 850 € verdient, fragt eine MAE-Kollegin (die vielleicht mit ihr zusammenarbeitet), wie viel sie verdient. Ich denke, dass es unmittelbar einsichtig ist, dass die Kollegin schlecht behaupten kann, sie verdiene nichts oder sie verdiene die besagten 180 €; sie wird wohl sagen müssen, dass sie für 30 Stunden Arbeit fast soviel wie die ABM-Kollegin verdient (pro Stunde sogar mehr). Dasselbe wird geschehen,  wenn eine regulär beschäftigte Verkäuferin oder eine Freiberuflerin die Fragestellerin wäre.

 

GEBEN UND NEHMEN!

Hinter der Frage, ob es richtig ist ist, die Grundsicherung auf den Stundenlohn einer MAE-Stelle umzulegen, steht meiner Meinung nach eine viel bedeutendere Frage:

Stehen wir der Gesellschaft gegenüber, die unser erwerbsloses Dasein durch Zahlung des AlgII finanziert, in einem Schuldverhältnis? Oder anders ausgedrückt: Sind wir verpflichtet, die gesellschaftliche Gabe einer Grundsicherung durch eine Gegengabe zu vergelten. Liegt hier ein Verhältnis vor, das man als moderne Form einer archaischen Verpflichtung zum Gabentausch nennen kann?

Wenn nun dieses Schuldverhältnis vorliegt, dann kann es nur noch darum gehen, in welcher Form diese Gegengabe erbracht wird: Als Pflichtdienst oder als Freiwilligendienst.

Für mich ist die Antwort seit langem klar. Seit meiner Erwerbslosigkeit sehe ich mich verpflichtet, die Summe, die ich kalendertäglich erhalte (derzeit 21.50 €), durch gemeinwohlorientierte Aktivitäten zu verdienen. Meinen Tagessatz betrachte ich als pauschale, allerdings in der Höhe nicht ausreichende Bezahlung für meine ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ich ent-schulde mich sozusagen dadurch, dass ich freiwillig in Eigenregie gemeinwohlorientiert arbeite.

 

Nachdem nun begründet ist, dass wir Erwerbslose in einem Schuldverhältnis zur Gesellschaft als Ganze stehen, muss unser Schuldverhältnis verglichen werden mit dem Schuldverhältnis, in dem die Kommandohöhen der Großunternehmen, Banken, Investmentfonds usw. stehen. Kapitalakkumulation durch Ausbeutung von Mitwelt und Umwelt heisst  - übersetzt in die Sprache der archaischen Logik des Gabentauschs: Möglichst viel Arbeitskraft, Schöpferkraft und Leben der Anderen nehmen und diesen Anderen möglichst wenig (am besten gar nichts) geben.  Überall da, wo sich die kapitalistische Lebens- und Wirtschaftsweise niederlässt, verachtet und zerstört sie die faire Balance zwischen Gabe und Gegengabe. Daraus ergibt sich, dass die verschiedenen Abteilungen des großen Kapitals – insbesondere das Finanzkapital - die eigentlichen Großschuldner und Nutznießer der Gesellschaft sind. Sie nehmen ohne Ende das äußerst Mögliche, und wenn sie geben, dann nur, um danach umso effektiver zu nehmen.

 

Diese Debatte ist deshalb so wichtig, weil interessierte Kreise (v.a. die Unternehmerschaft und Gewerkschaften) alles tun, um diejenigen Arbeiten zu diskreditieren, die nicht in einem Lohnarbeit-Kapital-Verhältnis erbracht werden. Zu diesem Zweck haben sie die Bezeichnung „1-Euro-Job“ erfunden. Wer davon ausgeht, dass er gar nichts oder läppische 1,50 € für eine Stunde „Jobben“ bekommt, sieht seine Arbeit aufs krasseste entwertet und verhält sich danach. Indem er sich danach verhält, entwertet er durch sein Tun und Lassen zum zweiten Mal seine Arbeit und macht nach außen sichtbar, wie wertlos seine Arbeit ist. Ein teuflischer Kreislauf, der nur dadurch durchbrochen werden kann, dass die Höhe der wirklichen gesellschaftlichen Bezahlung sichtbar gemacht wird. Von dieser Position aus kann dann über Lohnerhöhungen und Verbesserungen des Rechtsstatus gestritten werden.

 

Die beste Methode, das Vor-Urteil „1-Euro-Job“ zu bekämpfen, besteht darin, sich als MAE-GemeinwohlarbeiterIn ins Verhältnis zu seinen lohnarbeitenden und freiberuflichen Mitmenschen zu setzen. Dadurch wird es möglich werden, zwischen LohnarbeiterInnen (insbesondere den Working Poor), einkommensarmen FreiberuflerInnen und GemeinwohlarbeiterInnen eine gemeinsame Sprache und gemeinsame Perspektiven zu finden.

Ich würde mich freuen, wenn durch diesen Beitrag eine Debatte eröffnet würde.

Viele Grüße Wolfgang Ratzel

 

 

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