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Berliner Freiwilligenpass eingeführt

 

Die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Dr. Heidi Knake-Werner, und der Chef der Senatskanzlei, André Schmitz, übergeben am 10. September erstmals 120 engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus 37 Organisationen im Rahmen einer Feierstunde diesen neu geschaffenen Nachweis für bürgerschaftliches Engagement.

Der Senat hat beschlossen, einen Berliner FreiwilligenPass mit zwei Komponenten einzuführen: einem Nachweis für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie einer Dokumentation der Teilnahme an besonderen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. An der Erarbeitung des Konzepts haben zahlreiche freiwillig Engagierte und hauptamtliche Kräfte aus Vereinen und Verbänden mitgewirkt und ihre Erfahrungen eingebracht.

Künftig können den FreiwilligenPass Organisationen und Einrichtungen ausstellen, die dafür in einem kurzen, unbürokratischen Verfahren anerkannt werden.

Mit der auf 80 Stunden regelmäßigen Engagements innerhalb eines Jahres oder auf 200 Stunden in kurzfristigeren Projekten festgelegten Mindesteinsatzdauer soll eine Anerkennungsform geschaffen werden, die gleichberechtigt neben langjährigem Engagement auch projektbezogene Einsätze und temporäres Engagement würdigt.

Ein besonderes Merkmal der Berliner Lösung ist die niedrige Altersgrenze mit zwölf Jahren, die auch engagierten Schülerinnen und Schülern den Erwerb des Berliner FreiwilligenPasses ermöglicht.

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