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SEKIS Selbsthilfe Kontakt und Informations Stelle
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Aufnahme in die Datenbank

 

SEKIS dokumentiert Informationen über Selbsthilfegruppen in Berlin.

Die Datenbank ist Grundlage für die Beratung und Vermittlung in bestehende Selbsthilfegruppen. Sie ist um so hilfreicher, je aktueller und vollständiger die Angaben sind.

Gruppen, Selbsthilfeorganisationen und selbst organisierte Initiativen können unter klaren Bedingungen aufgenommen werden.

Falls Sie noch nicht erfasst sind, bitten wir Sie um Zusendung aussagekräftiger Informationsmaterialien.

Sie können auch einen online-Fragebogen ausfüllen: Dafür schicken Sie eine Mail an

sekis@sekis-berlin.de

mit der Bitte um Aufnahme. Sie erhalten dann eine Kenn-Nummer mit der sie online antworten können.

Wir prüfen, ob Ihr Angebot in die Datenbank passt und behalten uns die Dokumentation entsprechend der mit den Kontaktstellen vereinbarten Kriterien vor.

 

Kriterien für die Aufnahme sind folgende:

 

Selbsthilfegruppen in der SEKIS - Datenbank

Anforderungen an eine Aufnahme in die Datenbank

 

Dokumentiert werden in erster Linie Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen:

 

- Die Gruppenaktivitäten sind auf die gemeinsame, eigenverantwortliche Bewältigung von Problemen, Krankheiten oder/ und psychischen Schwierigkeiten der Gruppenmitglieder gerichtet.

 

- Das Selbstverständnis als Selbsthilfegruppe sollte als bedeutsamer Aufgabenschwerpunkt der Gruppe erkennbar und näher konkretisiert sein.

 

- Die Selbsthilfegruppe sollte vor allem im Interesse von Betroffenen für Betroffene agieren 

(es werden keine Initiativen zur Unterstützung professioneller oder institutioneller Interessen erfasst)

 

- Die Gruppengröße sollte mindestens sechs Mitglieder haben. 

(zu kleinen Gruppen fehlt oft die Kontinuität und Verbindlichkeit für eine öffentliche Dokumentation, die einen möglichen Beratungsbedarf nach sich zieht)

 

- Die Gruppenarbeit muss verlässlich und kontinuierlich durchgeführt werden 

(es sollen keine „Eintagsfliegen“ erfasst werden)

 

- Eine formale rechtliche Organisationsform (z.B. Verein) ist nicht erforderlich.

 

- Die Selbsthilfegruppe muss für neue Mitglieder offen sein 

(z.B. durch die öffentliche Bekanntgabe des Selbsthilfe-Angebots. Eine zeitweilige Begrenzung auf eine feste Zahl von Mitgliedern ist möglich. Eine dauerhafte Begrenzung jedoch nicht. Dann würde eine Veröffentlichung keinen Sinn machen).

 

- Die Gruppentreffen müssen öffentlich sein.

Nur dann, wenn ein konkreter Treffpunkt (mit Ort und Zeit) und eine konkrete Erreichbarkeit genannt sind, kann die Gruppe als Selbsthilfegruppe verzeichnet werden.

(private oder sehr seltene Treffen werden nicht erfasst)

 

- Die Gruppe muss verbindlich für die Kontaktstelle erreichbar sein.

(Die Gruppe kann beschließen, keine privaten Adressen für die Datenbank zur Verfügung zu stellen, dann muss aber für die interne Kommunikation eine verbindliche  Ansprechperson benannt werden. Die Informationen werden dann intern geführt)

 

- Virtuelle Gruppen und Foren werden nur dann aufgenommen, wenn ausreichend ersichtlich ist, dass es sich tatsächlich um ein Austauschforum Betroffener handelt und die notwendige Transparenz zu den verantwortlichen Akteuren und Finanziers hergestellt wird.

 

- Selbsthilfegruppen werden nicht von professionellen Helfern (z. B. Ärzten/innen, Therapeuten/innen, Psychologen/innen) geleitet, sondern von den Betroffenen selbst getragen.

(temporäre Anleitung bzw. Begleitung sind natürlich möglich)

 

- Selbsthilfegruppen werden erst vollständig dokumentiert, nachdem das erste Gründungstreffen stattgefunden hat. Bis dahin wird der Eintrag mit dem Hinweis „Gruppe in Gründung“ als Suchanzeige geführt und erscheint in der Liste „Betroffene suchen Betroffene“.

 

- Thematisch werden keine Einschränkungen gemacht.

Ausnahmen: Pädophilie, Sado-Maso-Gruppen, parteipolitisch agierende Gruppen, rassistische Initiativen, religiöse Missionierung

 

- Es werden keine kommerziellen, gewerblichen Angebote oder professionell begleitete Gruppen erfasst

(keine Therapiegruppen, Gruppen mit dauerhafter Anleitung)

 

- Gruppen werden gebeten, anfallende Kosten zu benennen.

Für die Förderung der interkulturellen Selbsthilfe bitten wir um Mittelung darüber, ob verschiedene Sprachen in der Gruppe gesprochen werden.

 

- Es wird erwartet, dass Gruppen und Selbsthilfeorganisationen offen legen, wenn sie von Fachverbänden, Berufsgruppen oder Wirtschaftsunternehmen unterstützt werden. 

Beratergremien und Fachbeiräte sollten transparent gemacht werden.

 

- Fachverbände, fachliche Interessenverbände, die auch eine oder mehrere Selbsthilfegruppen unterstützen, gelten deswegen noch nicht als Selbsthilfeorganisation.

 

 

 

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