Hinweise der Fachverbände der Selbsthilfe zum eigenen Konto
Ab dem Förderjahr 2012 wird es für Berlin und Brandenburg bei den Krankenkassen und ihren Verbänden neue feste Ansprechpartner für die Antragstellung geben. Die Kassen haben untereinander eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Zuständigkeiten für die kommenden Jahre verbindlich festgelegt werden.
Danach ist die
die AOK Nordost zuständig für die Förderung der Selbsthilfegruppen
der BKK Landesverband Mitte Ansprechpartner für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
und
die BIG direkt ist zuständig für die Anträge der Selbsthilfekontaktstellen.
Der Landesverband der Ersatzkassen vdek wird Förderanträge für Verbände in Brandenburg bearbeiten.
Bitte stellen Sie also keine Anträge mehr an
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Berlin bei der Geschäftsstelle ARGE.
Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen
Bitte stellen Sie als Selbsthilfegruppe Ihren Antrag bei:
AOK Nordost
Bereich Prävention
Diana Gromm
14456 Potsdam
(diese Postleitzahl ist ein Postfach, deshalb keine Str.)
Tel.: 0800/265080/2/6392
E-Mail: diana.gromm@nordost.aok.de
Antragsfrist für Förderanträge ist der 31. Januar 2012 (Poststempel)
Selbsthilfegruppen brauchen ein eigenes Konto
Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen
Bitte stellen Sie als Landes-Selbsthilfe-Verband mit Sitz in Berlin Ihren Antrag bei:
BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Berlin und Brandenburg
Mohrenstraße 59-60, 10117 Berlin
Armin Vogel
armin.Vogel@bkkmitte.de
Telefon (030) 38 39 07 - 12
Telefax (030) 38 39 07 - 01
www.bkkmitte.de
Antragsfrist: 31. Januar 2012 (Poststempel gilt als Ausschlussfrist)
Pauschalförderung für Selbsthilfekontaktstellen
In Berlin werden ausschließlich die anerkannten und von Land geförderten Selbsthilfe-Kontakstellen über den Dachverband selko e.V. gefördert.
Kontakt:
BIG direkt gesund
Charlotten-Carree
Margrafenstr. 62
10969 Berlin
Kerstin Dahlke
Annelie Schmudde
Tel 0231 5557 1256
Fax 0231 5557 4256
kerstin.dahlke@big-direkt.de
selko e.V.
Bismarckstr. 101, 10625 Berlin, Tel. 030 890 285 37
Die Verbände der Krankenkassen auf Bundeebene informieren die Selbsthilfeorganisationen jährlich mit einem „Gemeinsamen Rundschreiben“ über neue Entwicklungen bei der Beantragung von Fördermitteln. An der Entwicklung des aktuellen Rundschreibens 2012 und der Überarbeitung der Antragsformulare waren die für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen beteiligt.
Durch die einheitliche Versendung des Gemeinsamen Rundschreibens soll sichergestellt werden, dass den Selbsthilfeorganisationen einheitliche Informationen zur Verfügung stehen. Für das Förderjahr 2012 sind ausschließlich die Antragsvorlagen des Rundschreibens zu verwenden.
Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ vom 6. Oktober 2009, in dem die wesentlichen Voraussetzungen der Förderung beschrieben sind, gilt weiterhin.
Antragsfrist: 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.
Die Ersatzkassen
Hanseatische Krankenkasse - HEK
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Techniker Krankenkasse
fördern keine Selbsthilfegruppen im Rahmen der Projektförderung. Die Mittel fließen in den Fonds der Kassenübergreifenen Gemeinschaftsförderung.
Antragsformulare der anderen Ersatzkassen sind bei den jeweiligen Geschäftsstellen zu erfragen. Ansprechpartner dazu finden Sie hier.
Die Ersatzkasse Hanseatische Krankenkasse - HEK
fördert keine Projekte von Selbsthilfeorganisationen. Die Mittel fließen in den Fonds der kassenübergreifenen Gemeinschaftsförderung.
Antragsformulare der anderen Ersatzkassen sind bei den jeweiligen Geschäftsstellen zu erfragen.
Ansprechpartner dazu finden Sie hier.
Projketförderung für Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene
Einzelne Kassen fördern auch im Rahmen der kassenidividuellen Förderung Projekte von Selbsthilfekontaktstellen.
jeden 1. und 3. Do im Monat 16 - 18 Uhr bei SEKIS
Anmeldung Tel. 8902 85-33
Viele chronisch...