zum Herunterladen finden Sie hier folgende Unterlagen:
Die Auszahlung des Pauschalförderbetrages für Selbsthilfegruppen wird in 2010 nicht mehr auf Privatkonten erfolgen. Am 6. Oktober 2009 wurde der
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 überarbeitet. Siehe oben
Dort ist im Abschnitt 4.3. des Leitfadens (Seite 18) die Benennung eines nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesonderten Kontos als ergänzende Fördervoraussetzung festgelegt worden. Dabei ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden. Aufgrund dieser Neuregelungen, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der von Ihnen verwendeten Antragsunterlagen noch nicht bekannt waren, bitten wir Sie ein Treuhandkonto oder ein Konto für Ihre Selbsthilfegruppe als Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzurichten. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit ein (Unter) - Konto einer Selbsthilfekontaktstelle oder des Landesverbandes für die Überweisung der beantragten Förderung zu benennen. Bitte reichen Sie die im Anhang beigefügte Erklärung zur Bankverbindung bis zum 31.03.2010 bei uns ein. Der fristgemäße Eingang Ihres Antrages wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Hinweise der Fachverbände der Selbsthilfe zum eigenen Konto
Das neue Fortbildungsprogramm für Aktive in der Selbsthilfe ist fertig.
Liebe Leserin, lieber...
jeden 1. und 3. Do im Monat 16 - 18 Uhr bei SEKIS
Anmeldung Tel. 8902 85-33 /-32
Viele...