Navigation überspringen
SEKIS Selbsthilfe Kontakt und Informations Stelle
Startseite | Suche | Sitemap | Kontakt | Barrierefrei | Drucken
Schriftgrösse: A | A+ | A++

Antragsformulare und Materialien

Allgemeines

Kassenübergreifene Gemeinschaftsförderung
Pauschalförderung Land Berlin

Neuregelung der Ansprechpartner für die Selbsthilfeförderung in Berlin

 

Ab dem Förderjahr 2012 wird es für Berlin und Brandenburg bei den Krankenkassen und ihren Verbänden neue feste Ansprechpartner für die Antragstellung geben. Die Kassen haben untereinander eine Vereinbarung geschlossen, nach der die Zuständigkeiten für die kommenden Jahre verbindlich festgelegt werden.

Danach ist die

die AOK Nordost zuständig für die Förderung der Selbsthilfegruppen

der BKK Landesverband Mitte Ansprechpartner für Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene

und 

die BIG direkt ist zuständig für die Anträge der Selbsthilfekontaktstellen.

Der Landesverband der Ersatzkassen vdek wird Förderanträge für Verbände in Brandenburg bearbeiten.

 

Bitte stellen Sie also keine Anträge mehr an
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Berlin bei der Geschäftsstelle ARGE.

 

Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen

 

Bitte stellen Sie als Selbsthilfegruppe Ihren Antrag bei:

 

AOK Nordost
Bereich Prävention

Diana Gromm

14456 Potsdam          

(diese Postleitzahl ist ein Postfach, deshalb keine Str.)

 

Tel.: 0800/265080/2/6392

E-Mail: diana.gromm@nordost.aok.de

 

Antragsfrist für Förderanträge ist der 31. Januar  2012 (Poststempel)

Antragsformular für Gruppen in der Gemeinschaftsförderung

 

Selbsthilfegruppen brauchen ein eigenes Konto

 

Pauschalförderung für Selbsthilfeorganisationen

 

Bitte stellen Sie als Landes-Selbsthilfe-Verband mit Sitz in Berlin Ihren Antrag bei:

 

BKK Landesverband Mitte

Landesvertretung Berlin und Brandenburg

Mohrenstraße 59-60, 10117 Berlin

Armin Vogel
armin.Vogel@bkkmitte.de

Telefon (030) 38 39 07 - 12
Telefax (030) 38 39 07 - 01
www.bkkmitte.de

 

Antragsfrist: 31. Januar 2012 (Poststempel gilt als Ausschlussfrist)

 

 

Pauschalförderung für Selbsthilfekontaktstellen

 

In Berlin werden ausschließlich die anerkannten und von Land geförderten Selbsthilfe-Kontakstellen über den Dachverband selko e.V. gefördert.

 

Kontakt:

BIG direkt gesund

Charlotten-Carree

Margrafenstr. 62

10969 Berlin

 

Kerstin Dahlke

Annelie Schmudde

Tel   0231 5557 1256
Fax   0231 5557 4256
kerstin.dahlke@big-direkt.de

 

selko e.V.

Bismarckstr. 101, 10625 Berlin, Tel. 030 890 285 37

 

 

Pauschale Gemeinschaftsförderung Bundesebene

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundeebene informieren die Selbsthilfeorganisationen jährlich mit einem „Gemeinsamen Rundschreiben“ über neue Entwicklungen bei der Beantragung von Fördermitteln. An der Entwicklung des aktuellen Rundschreibens 2012 und der Überarbeitung der Antragsformulare waren die für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen beteiligt.

Durch die einheitliche Versendung des Gemeinsamen Rundschreibens soll sichergestellt werden, dass den Selbsthilfeorganisationen einheitliche Informationen zur Verfügung stehen. Für das Förderjahr 2012 sind ausschließlich die Antragsvorlagen des Rundschreibens zu verwenden.

Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ vom 6. Oktober 2009, in dem die wesentlichen Voraussetzungen der Förderung beschrieben sind, gilt weiterhin.

 

Antragsfrist: 31. Januar des jeweiligen Förderjahres.

Gemeinsames Rundschreiben 2012 Förderebene Bundesverbände

Pauschalförderung für Bundesverbände

 


Projektförderung durch die Einzelkassen

 

Projektförderung Landesebene Gruppen

Förderebene örtliche Selbsthilfegruppen

 

Die Ersatzkassen

Hanseatische Krankenkasse - HEK
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Techniker Krankenkasse

fördern keine Selbsthilfegruppen im Rahmen der Projektförderung. Die Mittel fließen in den Fonds der Kassenübergreifenen Gemeinschaftsförderung.

 

Antragsformulare der anderen Ersatzkassen sind bei den jeweiligen Geschäftsstellen zu erfragen.                         Ansprechpartner dazu finden Sie hier.

Projektförderung Landesebene Landesverbände

Förderebene Landesverbände

Die Ersatzkasse Hanseatische Krankenkasse - HEK
fördert keine Projekte von Selbsthilfeorganisationen. Die Mittel fließen in den Fonds der kassenübergreifenen Gemeinschaftsförderung.

Antragsformulare der anderen Ersatzkassen sind bei den jeweiligen Geschäftsstellen zu erfragen.

Ansprechpartner dazu finden Sie hier.

 

Projketförderung für Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene

 

Einzelne Kassen fördern auch im Rahmen der kassenidividuellen Förderung Projekte von Selbsthilfekontaktstellen.

 

Projektförderung Bundesebene

Gemeinsames Rundschreiben für 2012

Projektförderung für Bundesverbände bei den Einzelkassen

Suche:



© 2005 -2012 sekisSeitenanfang
Bismarckstraße 101 | 10625 Berlin | Tel. 030 - 892 66 02 | Fax 030 - 890 285 40 | sekis@sekis-berlin.de | www.sekis-berlin.de | Impressum