
Der Gesetzgeber gibt den gesetzlichen Krankenkassen vor, Selbsthilfe im Gesundheitsbereich zu fördern. Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind verpflichtet, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfe-kontaktstellen zu fördern.
Gefördert werden sie, wenn sie sich die gesundheitliche Prävention oder Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben und sich zu einem Thema treffen, das im Verzeichnis der anerkannten Krankheiten für die Selbsthilfeförderung aufgeführt ist.
Selbsthilfekontaktstellen müssen für eine Förderung ihrer gesundheitsbezogenen Arbeit themenbereichs- und indikationsgruppenübergreifend tätig sein.
Neben den beiden Förderbereichen „Kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ und „Kassenindividuelle Projektförderung“ gibt es noch die verschiedenen Förderebenen
· die örtliche Gruppenförderung
· die Förderung auf der Landesebene
· die Förderung auf der Bundesebene
Wir wollen uns einen Überblick verschaffen über die gesetzlichen Grundlagen, die Leitsätze der Krankenkassen, über die Antragsfristen, die Antragsunterlagen, die Förderformen und die Nachweisführung.
Zeit Mittwoch 31. Oktober 2012 15.00 – 18.00 Uhr
Ort SEKIS | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin
Leitung Brigitte Meier-Obi
Kosten 6 €
Wir bitten um schriftliche Anmeldung:
SEKIS -Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle,
Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin
oder per Mail: sekis@sekis-berlin.de
Weitere Infos: selko e.V. | SEKIS | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin | 890 285 33
online anmelden: www.sekis.de/Anmeldeformular.837.0.html
Ganz Europa feiert am 1. Juni 2012 diesen Tag und Millionen von Europäern treffen sich...
Sie sind herzlich eingeladen.
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Menschen in SelbsthilfeAktive...
jeden 1. und 3. Do im Monat 16 - 18 Uhr bei SEKIS
Anmeldung Tel. 8902 85-33
Viele chronisch...