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Rechtliche Fragen in der Arbeit von Selbsthilfegruppen

 

Selbsthilfegruppen gehören seit Jahrzehnten zum gesellschaftlichen Bild unserer Gesellschaft. Das Themenspektrum reicht von A wie Alzheimer bis Z wie Zyste.

Eine Selbsthilfegruppe besteht in der Regel aus durchschnittlich 15 gleich-berechtigten Mitgliedern, die sich regelmäßig treffen und austauschen.

 

Neben den „einfachen“ Mitgliedern gibt es in jeder Gruppe einzelne Mitglieder, die ehrenamtlich Aufgaben übernehmen um z.B. neu Interessierte zu beraten, notwendige organisatorische Aufgaben zu erledigen, öffentlichkeitswirksame Maßnahmen umzusetzen oder die Gruppenkasse zu verwalten.

 

Für die meisten Gruppen unklar ist dabei der rechtliche Status der Gruppe bzw. der einzelnen Mitglieder. Haftungsfragen (bei Sach- und/oder Personenschäden), versicherungsrechtliche sowie steuerrechtliche Aspekte können große Unruhe in der Gruppe verbreiten.

Wir wollen uns einen fundierten Überblick verschaffen über:

 

  • den Rechtsstatus einer Gruppe unter Berücksichtigung von Haftungsfragen
  • die versicherungsrechtlichen Aspekte und die Möglichkeiten der Absicherung
  • die steuerrechtlichen Aspekte von Gruppenaktivitäten

 

Zeit                  Mittwoch              06. Juni 2012       15.00 – 18.00 Uhr

Ort                   SEKIS | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin

Leitung            Brigitte Meier-Obi,      RA  NN

Kosten             6 €

 

Wir bitten um schriftliche Anmeldung:

SEKIS -Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle,

Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin

oder per Mail: sekis@sekis-berlin.de

 

 

Infos       selko e.V. | SEKIS | Bismarckstr. 101 | 10625 Berlin | 890 285 33

 

 

online anmelden:     www.sekis.de/Anmeldeformular.837.0.html

 

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